Aktuelles

neues Kunden-Portal

über diesen Link   https://kundenportal.bad-wildbad.net/bkp/   können Sie sich in unserem neuen Kundenportal kostenlos registrieren und anmelden.

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Hinweise zur Jahresablesung der Strom-, Gas-, Wasserzähler 

Die Ablesung wird  ab 15. November bis 23. Dezember 2025 durch die Ableser/innen der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH & Co. KG erfolgen.  Die Zählerstände werden von den Stadtwerken als grundzuständiger Messstellenbetreiber ermittelt und sind Grundlage für die Verbrauchsabrechnung mit unseren Kunden und für die Netznutzungsabrechnung mit anderen Energielieferanten. Daher werden von uns neben den Wasserzählern auch alle Strom- und Gaszähler abgelesen, unabhängig von wem Sie die Energie beziehen.

Bitte halten Sie den Zugang zu den Zählern frei. Bei Bedarf weisen sich unsere Mitarbeiter gerne aus. Wir bitten in diesem Zusammenhang auch um Ihr Verständnis, dass wir bei der großen Anzahl von Ablesungen keine individuellen Terminvereinbarungen im Voraus machen können.

Sollten wir Sie nicht zu Hause antreffen und eine Ablesung nicht möglich sein, werden wir Ihnen ein Ableseblatt in den Briefkasten werfen. Bitte lesen Sie die Zählerstände dann selbst ab und teilen uns die Zählerstände unverzüglich mit.

Bitte beachten Sie bei der Ablesung der neuen elektronischen Stromzähler:

Die bisher bekannten Zählwerke beim ET (Eintarifzähler) und beim Doppeltarifzähler mit HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) wurden durch sogenannte OBIS-Kennziffern ersetzt, die auf dem Display zu sehen sind.

Der Zählerstand beim Eintarifzähler wird hinter der OBIS-Kennziffer 1.8.0 angezeigt

Die Zählerstände beim Doppeltarifzähler werden abwechselnd angezeigt

für den HT-Zählerstand hinter der OBIS-Kennziffer 1.8.1 und

für den NT-Zählerstand hinter der OBIS-Kennziffer 1.8.2

Eine eventuell vorhandene Einspeisung einer Solaranlage wird mit der OBIS-Kennziffer 2.8.0 angezeigt.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass wir ohne abgelesene Zählerstände gezwungen sind, die Verbrauchswerte zu schätzen. Dies sollte jedoch unbedingt vermieden werden.

Wir danken für Ihre Mithilfe und Unterstützung.

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Kunden-Info zum Thema Umzug und Kundenwechsel

Diese wichtigen Änderungen sollten Sie kennen!

seit dem 06. Juni 2025 sind wichtige gesetzliche Änderungen* in Kraft getreten. Diese Änderungen haben Auswirkung auf  Ihre Umzugsmeldung (Einzug/Auszug) und Kundenwechsel (Kauf/Verkauf) 

 

1.      Umzugsmeldungen (An- bzw. Abmeldungen):

  • Der technische Vorgang von Umzugsmeldung, bzw. von An- und Abmeldungen ist nur noch in die Zukunft möglich, bisher konnte man das noch sechs Wochen rückwirkend.
  • Das bedeutet, dass alle Anmeldungen und Beendigungen eines Lieferverhältnisses nur noch für die Zukunft möglich sein werden. Es ist keine rückwirkende Umzugsmeldung (Einzug oder Auszug) und kein rückwirkender Kundenwechsel (Kauf oder Verkauf) mehr möglich!

 

2.     Was ist unbedingt beim Umzug / Kundenwechsel zu beachten? 

  • Um einen reibungslosen Umzug/Kundenwechsel zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns mindestens vierzehn Tage vor Ihrem Auszug oder Einzug zu informieren. Dass stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten für Sie auftreten.
  • Dies gilt sowohl für Mieter als auch für Vermieter, Käufer oder Verkäufer. Den Zählerstand zum Kundenwechsel können Sie uns dann am Tag der Schlüsselübergabe im Nachhinein übermitteln.
  • Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, bezieht der neue Kunde/Mieter/Eigentümer weiterhin Energie über Ihren Vertrag, wofür Sie dann die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt die Abnahmestelle auf Ihren Namen angemeldet und Sie sind zahlungspflichtig.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice unter der Tel.-Nr. 07081-930154 oder -155 gerne zur Verfügung.

*Die gesetzl. Änderungen betreffen zunächst nur Strom, wir werden den Kundenwechsel in die Zukunft aber in allen Sparten anwenden.   

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Balkonkraftwerke (steckerfertige Solaranlagen)

Hier erhalten Sie wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen, falls Sie  eine steckerfertige Solaranlage installieren möchten.  

Video zum Thema: Balkonkraftwerk:  https://vimeo.com/953036263/d019336032?share=copy 

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Straßenbeleuchtung

Für die Straßenbeleuchtung ist die Stadt Bad Wildbad zuständig. 

Die Stadtwerke erledigen Arbeiten in Bezug auf die Straßenbeleuchtung nur im Auftrag der Stadt Bad Wildbad. 

Die Stadtverwaltung hat entschieden, die Straßenbeleuchtung teilweise auszuschalten. 

Alle Meldungen, Anfragen oder Anregungen in Bezug auf die Straßenbeleuchtung  bitten wir über folgende E-Mail-Adresse an die Stadt Bad Wildbad mitzuteilen: 

strassenbeleuchtung@bad-wildbad.de

Bitte beachten Sie, dass defekte Straßenbeleuchtung zwar so schnell wie möglich wieder instandgesetzt wird, es jedoch auf Grund von arbeitstechnischen Abläufen und Lieferzeiten sehr wohl einige Wochen dauern kann.

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Wichtiger Hinweis zu unseriöser Telefon- und Haustürwerbung

Die Stadtwerke Bad Wildbad GmbH & Co. KG möchten darauf hinweisen, dass leider immer wieder von unseriösen Anbietern versucht wird, vor allem über Telefon, Stromverträge abzuschließen. Oft wird von den Anrufern behauptet, sie handeln im Namen der Stadtwerke Bad Wildbad, was jedoch eine dreiste Lüge ist. 

Unser Tipp: Wenn Sie von unbekannten Firmen oder Personen angerufen werden, legen Sie einfach auf.  Teilen Sie auf keinen Fall Ihre Zählernummer oder andere persönliche Daten mit.  

Sollten Sie versehentlich schon etwas zugesagt oder unterschrieben haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie einen Vertragsabschluss noch innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen können. 

Gerne sind wir Ihnen dabei auch behilflich. 

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