Menü

Zählerplätze

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gemäß §3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für Einbau, technischen Betrieb und Wartung von Stromzählern und Zählerplätze in Bad Wildbad zuständig.

Die technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb finden Sie in der VDE-AR-N 4100, die Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen in der VDE-AR-N 4101.

Wir, als grundzuständiger Messstellenbetreiber, verwenden nur Zählerplätze mit Dreipunkt Befestigung.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. Dieser Messstellenbetreiber muss allerdings die Anforderungen an einen einwandfreien Messstellenbetrieb erfüllen.

Hierzu schließen Sie bitte mit uns einen Messstellenrahmenvertrag ab.

Seite drucken

Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Informationen