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Messstellenbetrieb und Messung

Hier finden Sie die Verordnung und Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität in unserem Verteilnetz.

Die mit § 21b des EnWG umgesetzte Liberalisierung der Zählung erfordert ein durchgängiges Anforderungsprofil an den Betrieb der Zählung durch den Messstellenbetreiber. Wir informieren Sie hier über die Verordnung und Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG. 

Messzugangsverordnung (MessZV)

Die Messzugangsverordnung (MessZV) regelt Voraussetzungen und Bedingungen des Messstellenbetriebs und der Messung von Energie.

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG.

In den Mindestanforderungen definiert die Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG den SWBW-Standard für Zählung in den Stromnetzen. Die Mindestanforderungen sind nach Spannungsebene, Leistung und Jahresarbeitsmenge gegliedert.
Die Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG, gültig ab Inkrafttreten des "Gesetzes zur Öffnung des Messwesens " finden Sie hier:

Messstellenrahmenvertrag

Der Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG regelt die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Stromnetz der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG.

Messrahmenvertrag

Der Messrahmenvertrag der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG regelt die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Messung in Messstellen, die an das Verteilungsnetz der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG angeschlossen sind und für die der Messdienstleister Messdienstleistungen erbringt.

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