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Wärmepumpe und Heizstrom 

für Neuanlagen mit Wärmepumpen ist ab 01.01.2024 ein Vertrag mit "steuerbarer Verbrauchseinrichtung" nach §14a EnWG zu anderen Konditionen erforderlich.

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Wärmepumpen-Kunden mit separatem Zähler erhalten nach §22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) die Privilegierung für die Umlagen-Reduzierung der KWKG- und der Offshore-Umlage. Das Gesetz und die Reduzierung stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt einer noch ausstehenden Genehmigung durch die Europäische Kommission. Voraussetzungen werden sein:  die Wärmepumpe läuft über einen separaten Zählpunkt; Sie sind kein "Unternehmen in Schwierigkeiten"; gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission  zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und Ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt. 

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Preise gültig ab 01.03.2024  für Bestandskunden

Heizstrom Sonderabkommen SH gesteuerte Heizung (Eintarifzähler)

 Verbrauchspreis
Cent/kWh
Grundpreis
€/Jahr
 nettobruttonettobrutto
Eintarifzähler      ET (1.8.0) 19,6223,3534,0040,46

 

Heizstrom Sonderabkommen SH2 gesteuerte Heizung (Doppeltarifzähler)

  Verbrauchspreis
Cent/kWh
Grundpreis
€/Jahr
  nettobruttonettobrutto
Doppeltarifzähler HT (1.8.1)25,9230,8556,4067,12
  NT (1.8.2)19,6223,35  

 

Grundversorgung mit Nachtspeicherheizung NSH (SW) (Doppeltarifzähler)

  Verbrauchspreis
Cent/kWh
Grundpreis
€/Jahr
  nettobruttonettobrutto
DoppeltarifzählerHT (1.8.1)31,5137,50167,23199,00
 NT (1.8.2)19,6223,35  

 

Wärmepumpentarif (Eintarifzähler)  -  nur für Bestandskunden

 Verbrauchspreis
Cent/kWh
Grundpreis
€/Jahr
 nettobruttonettobrutto
Eintarifzähler      ET (1.8.0) 22,1426,3534,0040,46

 

Die Nettopreise enthalten das Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Umlagen nach KWKG, nach §19Abs.2 StromNEV, die Offshore-Haftungs- und abLa-Umlage.  

Die Bruttopreise sind Endpreise nach der Preisangabenverordnung und enthalten die Umsatzsteuer mit dem derzeit gültigen Satz (19%). 

für Neuanlagen mit Wärmepumpen ist ab 01.01.2024 ein Vertrag mit "steuerbarer Verbrauchseinrichtung" nach §14a EnWG zu anderen Konditionen erforderlich

 

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