Ersatzversorgung
Preise gültig ab 01.01.2024
Die Ersatzversorgung als "gesetzliche Pflichtversorgung" sichert zuverlässig die Energieversorgung durch den örtlichen Grundversorger, sollte kein Vertrag mit einem Energielieferanten mehr bestehen.
Vertragslaufzeit: max. 3 Monate, danach Wechsel in Tarif der Grundversorgung
Kündigungsfrist: keine Frist, Wechsel in den 3 Monaten jederzeit möglich
Ersatzversorgung ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler) | ||||
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Verbrauchspreis Cent/kWh | Grundpreis €/Jahr | |||
netto | brutto | netto | brutto | |
Haushaltsbedarf und Gewerbe bis 10.000 kWh/Jahr | 33,49 | 39,85 | 79,50 | 94,61 |
Ersatzversorgung mit Schwachlastregelung (Doppeltarifzähler) | |||||
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Verbrauchspreis Cent/kWh | Grundpreis €/Jahr | ||||
netto | brutto | netto | brutto | ||
Haushaltsbedarf und | HT | 33,49 | 39,85 | 101,90 | 121,26 |
Gewerbe bis 10.000 kWh/Jahr | NT | 33,49 | 39,85 |
Die Nettopreise enthalten das Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Umlagen nach KWKG, nach §19Abs.2 StromNEV, die Offshore-Haftungs- und abLa-Umlage.
Die Bruttopreise sind Endpreise nach der Preisangabenverordnung und enthalten die Umsatzsteuer mit dem derzeit gültigen Satz (19%).