Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung als "gesetzliche Pflichtversorgung" sichert zuverlässig die Energieversorgung durch den örtlichen Grundversorger, sollte kein Vertrag mit einem Energielieferanten mehr bestehen.
Vertragslaufzeit: max. 3 Monate, danach Wechsel in Tarif der Grundversorgung
Kündigungsfrist: keine Frist, Wechsel in den 3 Monaten jederzeit möglich
Preise gültig ab 01.10.2022 (mit 7% MWSt.)
Ersatzversorgung | ||||
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Verbrauch in kWh | Verbrauchspreis Cent/kWh | Grundpreis €/Monat | ||
netto | brutto | netto | brutto | |
0 bis 1.500.000 | 41,80 | 44,73 | 25,21 | 26,98 |
Die Nettopreise enthalten das Netznutzungsentgelt, den Messstellenbetrieb, die Messung, die Konzessionsabgabe , die CO²-Abgabe, die Energiesteuer die Gasspeicher-, und Bilanzierungsumlage. Die zunächst geplante neue Gasbeschaffungsumlage wurde wieder zurück genommen und wird nicht erhoben.
Die Bruttopreise sind Endpreise nach der Preisangabenverordnung und enthalten die Umsatzsteuer mit dem derzeit gültigen Satz (7% ).