Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung als "gesetzliche Pflichtversorgung" sichert zuverlässig die Energieversorgung durch den örtlichen Grundversorger, sollte kein Vertrag mit einem Energielieferanten mehr bestehen.
Vertragslaufzeit: max. 3 Monate, danach Wechsel in Tarif der Grundversorgung
Kündigungsfrist: keine Frist, Wechsel in den 3 Monaten jederzeit möglich
Preise gültig ab 01.04.2024 (mit 19% MWSt.)
Ersatzversorgung | ||||
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Verbrauch in kWh | Verbrauchspreis Cent/kWh | Grundpreis €/Monat | ||
netto | brutto | netto | brutto | |
0 bis 1.500.000 | 15,235 | 18,13 | 12,50 | 14,88 |
Die Nettopreise enthalten das Netznutzungsentgelt, den Messstellenbetrieb, die Messung, die Konzessionsabgabe , die CO²-Abgabe, die Energiesteuer, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage und die Konvertierungsumlage.
Die Bilanzierungsumlage und die Konvertierungsumlage wurden ab 01.10.2023 auf 0,00 Euro gesenkt.
Die Bruttopreise sind Endpreise nach der Preisangabenverordnung und enthalten die Umsatzsteuer mit dem derzeit gültigen Satz (19% ).