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Ersatzversorgung

Preise gültig ab 01.03.2024

Die Ersatzversorgung als "gesetzliche Pflichtversorgung" sichert zuverlässig die Energieversorgung durch den örtlichen Grundversorger, sollte kein Vertrag mit einem Energielieferanten mehr bestehen.

Vertragslaufzeit:   max. 3 Monate, danach Wechsel in Tarif der Grundversorgung
Kündigungsfrist:   keine Frist, Wechsel in den 3 Monaten jederzeit möglich

 

Ersatzversorgung   ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler)

 Verbrauchspreis
Cent/kWh
Grundpreis
€/Jahr
 nettobruttonettobrutto

Haushaltsbedarf und 

Gewerbedarf bis 10.000 kWh/Jahr

32,8739,12114,54172,00

 

Ersatzversorgung  mit Schwachlastregelung (Doppeltarifzähler)

  Verbrauchspreis
Cent/kWh
Grundpreis
€/Jahr
  nettobruttonettobrutto
Haushaltsbedarf und  HT32,8739,12167,23199,00
Gewerbedarf bis 10.000 kWh/JahrNT32,8739,12  

 

Die Nettopreise enthalten das Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Umlagen nach KWKG, nach §19Abs.2 StromNEV, die Offshore-Haftungs- und abLa-Umlage.  

Die Bruttopreise sind Endpreise nach der Preisangabenverordnung und enthalten die Umsatzsteuer mit dem derzeit gültigen Satz (19%). 

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