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Messstellenbetrieb und Messung

Informationen über die Verordnung und Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität in unserem Verteilnetz.

Die mit § 21b des EnWG umgesetzte Liberalisierung der Zählung erfordert ein durchgängiges Anforderungsprofil an den Betrieb der Zählung durch den Messstellenbetreiber. Wir informieren Sie hier über die Verordnung und Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG.

Messzugangsverordnung (MessZV)

Die Messzugangsverordnung (MessZV) regelt Voraussetzungen und Bedingungen des Messstellenbetriebs und der Messung von Energie.

Technische Mindestanforderungen

In den Mindestanforderungen definiert die Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG den SWBW-Standard für Zählung in den Stromnetzen. Die Mindestanforderungen sind nach Spannungsebene, Leistung und Jahresarbeitsmenge gegliedert.

Messstellenrahmenvertrag

Der Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG regelt die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Stromnetz der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG.

Kontaktdaten

Die Kontaktdaten (Datenformate und Ansprechpartner) haben wir Ihnen hier zum Herunterladen hinterlegt.

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